Ru  

Publikationen

Russisch

Melnichenko R. G. Die rechtliche Lage der auslandischen Anwalte in den rechtlichen Systemen verschiedener Staaten // die Rechtsanwaltpraxis. 1. 2003. Ubersetzerin Komlewa Olga

In der Anwaltgesetzgebung von Auslandern kann man zwei Hauptherangehen anlasslich des Zutrittes der auslandischen Anwalte zur Rechtsanwalttatigkeit am Territorium des auslandischen Staates auswahlen.

Erster besteht in der vollen Isolierung des rechtlichen Systems des Staates von der Teilnahme der auslandischen Anwalte. Zum Beispiel, die Gesetzgebung der Ukraine bezeichnet, dass sich nur derjeniege Anwalt mit der Rechtsanwalttatigkeit beschaftigen darf, der nur ein Burger der Ukraine ist.

Das zweite Herangehen ist verbreiteste und begranzt durch bestimmten Bedingungen und Tatigkeitbeschrankungen den Zutritt der auslandischen Anwalte zur Rechtsanwaltpraxis.

Iin der Regel beziehen die Gesetzgebung der Staaten die Fragen der Regulierung der Tatigkeit der auslandischen Anwalte auf ihren Kompetenzbereich. Zum Beispiel, verwirklichen die auslandischen Anwalte laut der Anwaltgesetzgebung der Republik Armeniens die Rechtsanwalttatigkeit entsprechend der nationalen Gesetzgebung, wenn anderes von den internationalen Vertragen nicht vorgesehen ist. Die Mehrheit der Gesetzgebungen hat diese standardisierte Bedingung und folgt aus dem Prinzip der Oberhoheit des internationalen Rechtes uber das nationale.

Damit sich der auslandische Anwalt am Territorium des ubernehmenden Staates mit der Rechtsanwalttatigkeit beschaftigen konnte, ist seine Implementation notwendig. Das ist eine Prozedur des Einschlusses oder des Zurechnens von auslandischen Anwalten in das System der Organe oder der Individuen, die Rechtsanwaltdienst am Territorium des Staates leisten durfen. In der Regel, stellen die nationalen Gesetzgebungen fur die Implemetation des auslandischen Anwaltes bestimmten Bedingungen. Nur bei diesen Bedingungen darf sich der auslandische Anwalt in diesem Staat mit der Rechtsanwaltpraxis beschaftigen. Was fur Bedingungen sind das? Man kann sie bedingt in zwei Gruppen teilen: die allgemeine und die individuelle Bedingungen.

Zu den allgemeinen Bedingungen gehoren die Forderungen, die sich bedingt auf den Staat der Staatsangehorigkeit des auslandischen Anwaltes beziehen. Diese Bedingung, durch die der Einschluss des auslandischen Anwaltes bedingt werden kann, ist die Bedingung der Unterzeichnung des zweiseitigen Vertrages mit dem Staat der Staatsangehorigkeit des auslandischen Anwaltes. So der auslandische Anwalt darf die juristische Hilfe leisten, wenn mit dem Land seiner Staatsangehorigkeit der entsprechende Vertrag unterschrieben ist. Zum Beispiel, durfen die Anwalte aus den auslandischen Staaten laut der Gesetzgebung der Republik Kyrgyzskoj die juristische Hilfe in einer beliebigen Form den Burgern und den juristischen Personen " aufgrund der interstaatlichen Abkommen der Republik Kyrgyzskoj mit dem Land des Anwaltes " leisten.

Noch eine verbreitete allgemeine Bedingung ist die Bedingung der Gegenseitigkeit. So wird das Recht der Anwalte der auslandischen Staaten in der Republik Tadschikistans auf die Erweisung der juristischen Hilfe an ihrem Territorium anerkannt, aber diese Moglichkeit bestimmt auch das Recht der Anwalte von dieses Land die ahnliche Tatigkeit am Territorium des entsprechenden Staates zu verwirklichen. Zum Beispiel, wenn Russische Foderation die Anwalte Tadschikistans erlauben wird, die Rechtsanwalttatigkeit an seinem Territorium zu verwirklichen, so durfen sich auch die russischen Anwalte mit dieser Tatigkeit am Territorium Tadschikistans beschaftigen.

Zu den individuellen Bedingungen gehoren solche Forderungen, die mit den personlichen Qualitaten und mit den Fertigkeiten den auslandischen Anwalt verbunden sind. Besonders deutlich sind die individuellen Bedingungen des Zutrittes der auslandischen Anwalte in der Gesetzgebung der USA bearbeitet. Der auslandische Anwalt darf sich mit der Anwaltstatigkeit in den USA unter folgenden Bedingungen beschaftigen:

- wenn er schon 26 Jahre alt ist;

- wenn er nicht weniger als funf Jahre als Anwalt im Staat seiner Staatsangehorigkeit tatig ist;

- wenn er uber die notwendigen moralischen Qualitaten verfugt und die allgemeinen Forderungen der Brauchbarkeit fur die Mitgliedschaft an der Assoziation der Juristen des Staats befriedigt, wo er vorhat, seine Tatigkeit zu verwirklichen;

- wenn er beabsichtigt, in den USA sein Buro zu haben;

- wenn er den Zoll fur die Lizenzerteilung bezahlt hat.

Betrachtende Implementation der auslandischen Anwalte hat eine bestimmte Form. Entweder die speziellen bevollmachtigten Organe der staatlichen Macht oder das Gericht verwirklichen sie. Zum Beispiel, in den USA stellen gerade die Gerichte einem Auslander die Lizenz fur die Praxis als der juristische Konsultant im konkreten Staat aus.

Nach der Vollendung der Implementation, durfen sich die auslandischen Anwalte mit der Rechtsanwaltpraxis aber mit einigen Beschrankungen beschaftigen. Die Hauptbeschrankung besteht darin, dass der auslandische Anwalt darf nicht die juristische Hilfe leisten, wenn diese Tatigkeit mit dem staatlichen Geheimnis verbunden sind. Noch eine mogliche Beschrankung besteht darin, dass einige Staaten den auslandischen Anwalten an ihrem Territorium die Rechtsanwaltburos zu offnen verbieten.

Einige Staaten stellen in ihrer Gesetzgebung solche Beschrankungen auf, die eigentlich die Teilnahme der auslandischen Anwalte an der Erweisung der juristischen Hilfe sperren. Die auslandischen Anwalten durfen am Territorium Aserbaidschans nur die Konsultationen uberlassen und die Anwendung der Gesetze des Staates, dessen Einheimische der Auslander ist, oder der internationalen rechtlichen Normen schlussen.

Besonders aktuell im Licht der Veranderung der Gesetzgebung ist die Frage uber die Teilnahme an der Rechtsanwalttatigkeit der Anwalte der auslandischen Staaten in Russland. Die Frage uber den Zutritt der auslandischen Anwalte war in der Wissenschaft immer diskussions. Noch im Laufe der Analyse des Entwurfes des Gesetzes " Uber die Rechtsanwaltschaft Russischer Foderation " kritisieren eine Reihe von Tsivilisten das Verbot des Zutrittes zur Vertretung des auslandischen Juristen rechtma?ig. Leider, beschrankt die geltende Anwaltgesetzgebung Russlands tatsachlich die Moglichkeit der Teilnahme der auslandischen Anwalte in der Erweisung der juristischen Hilfe in Russland.

Bei der Betrachtung der Frage uber die auslandische Anwalte mu? man zwei Begriffe unterscheiden: " die auslandischen Burger, die den Status des Anwaltes bekommen " und " die Anwalte der auslandischen Staaten ". Der erste Begriff umfasst die Personen, die in die Korporation der russischen Anwalte ubernommen sind. Dafur sollen sie die russische hochste Bildungseinrichtung absolvieren, uber das Dienstalter am Territorium Russlands verfugen und die Qualifikationsprufung abgeben. Der rechtliche Status dieser Personen kaum unterscheidet sich vom Status des russischen Burgers, der in die Korporation der russischen Anwalte eintritt.

Die Anwalte der auslandischen Staaten sind diejenige, die zu der entsprechenden Korporation irgendwelchen auslandischen Staates gehoren und die Rechtsanwalttatigkeit am Territorium Russlands verwirklichen.

Es ist wigtich, dass die Normen des internationalen Rechtes den Staaten erlauben, den Zutritt der auslandischen Anwalte zur Erweisung der juristischen Hilfe an ihrem Territorium zu begrenzen. Der Kongress der UN hat " die Hauptprinzipien die zutreffenden Rollen der Juristen " (Havanna, den 27. August - den 7. September 1990) gefestigt, denentsprechend die Forderung eines beliebigen Staates, dass der Anwalt ein Burger des entsprechenden Landes sein soll, wird nicht wie eine diskriminierende betrachtet.

Wie ist es mit dem Zutritt der Anwalte der auslandischen Staaten nach der geltenden russischen Gesetzgebung? Die Anwalte des auslandischen Staates durfen die juristische Hilfe am Territorium der Russischen Foderation ausschlie?lich in den Fragen des Rechtes des vorliegenden auslandischen Staates leisten. Wir betrachten jetzt die Moglichkeiten nach der Erweisung der juristischen Dienstleistungen, die den auslandischen Anwalten gewahren durfen. Die Rede ist von dem sogenannten Konflektrecht - das sind die Falle, wenn die russischen staatlichen Organe in ihrer gesetzrechtlichen Tatigkeit verpflichtet sind, das Recht des auslandischen Staates zu verwenden.

Hauptsachlich geht es an die Normen des burgerlichen Rechtes, an Normen der Familien-und Urheberrechte. Laut dem internationalen Privatrecht darf das Recht des auslandischen Staates zu den zivilrechtlichen Beziehungen mit der Teilnahme der auslandischen Burger oder der auslandischen juristischen Personen, oder den zivilrechtlichen Beziehungen, die durch anderen auslandischen Elementerschwerten, einschlie?lich die Falle wenn sich das Objekt der burgerlichen Rechte im Ausland befindet, verwendet werden. Im Falle, wenn das russische Gericht bei der Verkundung des Beschlusses verpflichtet ist, die rechtliche Norm des auslandischen Staates, zum Beispiel Frankreichs zu verwenden ist, ware die Hilfe des franzosischen Anwaltes nicht nur nutzlich, sondern auch notwendig.

Der Konsument hat die USA Waschmaschine eingekauft. Wegen des Defekts der Ware hat das Entzunden und die Vernichtung des Hausbesitzes des Konsumenten geschehen. Im russischen Gericht ist der Konsument berechtigt, die Anwendung zu diesen Rechtsverhaltnissen die rechtlichen Normen der Gesetzgebung von den USA zu fordern. Gerade in diesem Fall darf der Anwalt aus den USA fur die Erweisung der juristischen Hilfe eingeladen sein.

Man kann vorstellen, wie selten die solchen Zufalle in der Praxis sein werden.

Die Teilnahme des auslandischen Anwaltes im kriminellen Prozess ist noch weniger wahrscheinlich. Wie ist es bekannt, ist die Anwendung der auslandischen strafrechtlichen Normen in Russland tatsachlich ausgeschlossen. Die Prozedur der Extradition ist die seltene Ausnahme.

Die Regierung des Staates Osterreich hat die Anfrage uber die Ausgabe der Person, die sich am Territorium der Russischen Foderation befindet, gehandelt. Bei der Gerichtsverhandlung der extraditionellen Sache darf die Person die Dienstleistungen des Anwaltes aus der osterreichischen Republik ausnutzen. Es wird zweckmassiger sein, weil das russische Gericht die Fragen des kriminellen Rechtes der Osterreich beruhren mu?.

Au?erdem ist es den Anwalten der auslandischen Staaten verboten, die juristische Hilfe in den Fragen, die von staatlicher Geheimnis der Russischen Foderation verbunden sind, zu leisten.

Das Gesetz fordert, dass alle auslandischen Anwalte, die die Rechtsanwalttatigkeit am Territorium der Russischer Foderation verwirklichen, in der speziellen Liste beigetragen sein sollen.

Die erwahnten Beschrankungen fuhren dazu, dass die qualifizierte juristische Hilfe vorzugsweise die Personen leisten durfen, die sich auf dem rechtlichen System Russlands spezialisieren (d.h. die russischen Anwalte).

Doch, sind und die Reihe der Mangel solcher Beschrankung vorhanden.

Erstens, die Beschrankung der Konkurrenz. Die breitere Teilnahme der auslandischen Spezialisten besonders aus den Landern mit den entwickelten rechtlichen Systemen und die reiche Praxis in der Erweisung der juristischen Dienstleistungen wurde nicht nur fur den Kunden, sondern auch den russischen Anwalten nutzbar. Solche Meinung haben wie praktizierende Anwalte, als auch Personen, die sich mit den theoretischen Erarbeitungen in dieser Sphare beschaftigen.

Zweitens, bemerken einige Autoren, dass die Moglichkeit, die qualifizierte Hilfe westlicher Rechtsanwaltfirma zu bekommen wie der indirekte Stimulus - Ermutigung der Verwirklichung der auslandischen Investitionen bewertet werden kann. Die Autoren bemerken gerechtlich, dass sich " der grosse auslandische Investor zu den besonderen vertraulichen Wechselbeziehungen mit westeuropaischen Anwalten oder die Anwalte von Wallstreet gewohnt hat, die sich von den Jahrzehnten im Laufe seiner kommerziellen Tatigkeit bildeten und die bei ihm die geschaftliche Uberzeugung produzieren. Diese " Psychologie der Gewohnheit ", ihre Orientierung auf die juristischen Welt soll fein von den Landern GuS berucksichtigt werden.

Drittens, die Heranziehung des auslandischen Anwaltes neben dem russischen machte in einigen Fallen, zum Beispiel in der kriminellen fast politischen Prozesse, den Rechtsanwaltschutz unabhangiger und wirksamer.

Die Moglichkeit des Abschlusses der zweiseitigen internationalen Vertrage mit dem Ziel einiger Ma?igung des strenge Gesetzes wird gesehen, in die auf den Prinzipien der Gegenseitigkeit die Moglichkeiten der Teilnahme der auslandischen Anwalte in der Erweisung der juristischen Hilfe ausgedehnt wurden. Schlie?end die zweiseitigen internationalen Vertrage, wurde das professionelle Niveau der Anwalte der auf den russischen Markt zugelassenen Rechtsanwaltdienstleistungen erholt (zum Beispiel die Vertrage mit den Landern Europas, USA ua). In Zusammenhang damit, dass die internationalen Vertrage Russischer Foderation die grossere juristische Kraft als die Gesetze haben, wurden solche zweiseitige Vertrage vorzugsweise vor der Beschrankung des Gesetzes Russischer Foderation " Uber die Rechtsanwalttatigkeit und der Rechtsanwaltschaft Russischer Foderation " gegolten.

Die Abwesenheit der Praxis des Abschlusses der solchen zweiseitigen internationalen Vertrage ist wesentlich. Keinen der internationalen von Russland unterschriebenen Vertrage des rechtlichen Charakteres enthalten der Regeln, die die Teilnahme der auslandischen Anwalte in der Erweisung der juristischen Hilfe in Russland reglementieren.

Новости

Подробнее...